06.07.2012
Supply Chain Management
Von: Daniel Engelhardt

LIS unterstützt bei Einhaltung von Richtlinien

Punkte für Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften

Ein Gefahrgut-Modul der LIS AG unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung aller Richtlinien bei Gefahrenguttransport dank BAM-Integration.


Laut der Industrie- und Handelskammer Schwaben plant das Bundesverkehrsministerium einige Verstöße gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit einem Punkt in Flensburg zu ahnden. Hiervon betroffen wären sowohl der Fahrzeugführer als auch der Verlader. In enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bietet die LIS Logistische Informationssysteme AG als Hersteller der Transportmanagement-Lösung WinSped Anwendern die Möglichkeit, Gefahrgutdaten der BAM zu integrieren und somit hohe Bußgelder zu vermeiden.

Nutzer sollen von aktuellsten Daten aller Gefahrgüter profitieren und Eingabefehler vermeiden. Inbegriffen sind sämtliche Updates der BAM. Das Modul erfüllt die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Ständige Erweiterungen sollen die Funktionalität erhöhen. „Unabhängig von der aktuellen Debatte über eine Punkteeinführung für Gefahrgutverstöße sind die Folgekosten für Verfehlungen bereits immens. Von betroffenen Unternehmen wissen wir, dass sich die Strafen bereits mit den Anschaffungskosten für unser Gefahrgutmodul decken“, verdeutlicht Volker Lückemeier, Vorstandsmitglied der LIS Logistische Informationssysteme AG.
 
Das Modul eignet sich laut Anbieter sowohl für Speditionen als auch Verlader. Disponenten und Fahrer werden bei allen Vorarbeiten unterstützt. Individuell schließen Spediteure bei Bedarf einzelne Gefahrgutklassen aus. Das WinSped-Modul prüft die Eignung des LKW für den Gefahrguttransport ebenso wie Gefahrgutdetails des Fahrers. Im Anschluss lassen sich die Auftragspapiere finalisieren. Gefahrgutbeauftragte erstellen per Knopfdruck die Gefahrgutstatistik und den ADR-Jahresbericht gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). „Ohne das Modul sind hierfür zumeist mehrere Tage nötig“, so Lückemeier. Darüber soll das Modul die Tourenplanung erleichtern. Das System erkennt Zusammenladungsverbote automatisch und gibt entsprechende Meldungen aus. Auch Begrenzte Mengen zeigt die Software an und unterstützt in diesem Bereich die Fehlervermeidung, heißt es. Tunnelbeschränkungscodes sind ebenfalls integriert. So sollen die erforderlichen Routen besser geplant und unnötige Umwegkilometer vermieden werden können.
 
www.lis.eu
www.bam.de

Bildquelle: © GTÜ/pixelio.de


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