Wann kommt die E-Bilanz?
E-Bilanz erneut verschoben
Ab 2014 soll die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten an das Finanzamt Pflicht werden. Fragt sich nur: Wie?

Zeitintenisve Systemumstellung notwendig: Dr. Jochen Wiechen, Vorstand der Berliner Datango AG
Die deutschen Politiker schwadronieren trotz 27 Mrd. Euro Neuverschuldung weiter über Steuererleichterungen, vergessen darüber aber ihre Hausaufgaben. So kippte der Bundesrat Anfang Juli überraschend das bitter nötige Steuervereinfachungsgesetz, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kurz zuvor hatte das Finanzministerium am 5. Juli die eigentlich für nächstes Jahr vorgesehene erstmalige Erstellung der E-Bilanz, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind, en passant ganz auf das Jahr 2013 verschoben. Sie muss also in der Regel erst 2014 elektronisch übermittelt werden. Der Amtsschimmel spielt verrückt – und die Bürger und Unternehmen müssen es ausbaden. So klemmt es etwa auch bei der Einführung des elektronischen Meldeverfahrens für Entgeltersatzleistung (EEL), das mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ für die Gewährung und die Berechnung von Kranken- oder Mutterschaftsgeld Arbeitgeberpflicht geworden ist.
Damit, dass der Amtsschimmel ausnahmsweise galoppieren könnte, hatte offenbar auch im Fall der ursprünglich mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz von 2008 lancierten E-Bilanz kaum jemand gerechnet, denn gemäß einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat bislang nur rund ein Viertel aller befragten Unternehmen überhaupt mit den umfangreichen Umstellungsmaßnahmen für die Ausweitung des Elster-Verfahrens der Finanzämter begonnen. Das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch. Deshalb wurden die technischen Rahmenvorgaben zur Übermittlung der E-Bilanz sowie die Taxonomie im Frühjahr in einem Pilotprojekt getestet. Ziel war es zu erkennen, inwieweit noch Anpassungen für eine Übermittlung der E-Bilanz im Massenverfahren notwendig sind.
Ein Ergebnis ist jetzt die Verschiebung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr. Immerhin reagiert der Finanzminister damit doch zeitnah auf die wachsende Kritik der letzten Wochen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Umfang der Anforderungen für die Unternehmen bestehen bleibt. Die Geschäftsführung und der Leiter des Rechnungswesens haben nur Zeit gewonnen, gemeinsam mit dem Steuerberater und der IT-Abteilung die Software und die Abläufe auf die E-Bilanz vorzubereiten. Wertvolle Zeit, die es zu nutzen gilt.
SAP-Anwender formieren sich
Die Arbeiten sind jedenfalls so umfangreich, dass die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) einen eigenen Arbeitskreis Steuern gegründet hat, der steuerliche Fragen in Bezug auf Prozesse, Branchen und Technologien über alle SAP-Module hinweg klären soll und auch die Einführung der E-Bilanz und ihre technische Umsetzung behandelt.
„Der Arbeitskreis Steuern soll sich als zentraler Ansprechpartner für die deutsche Finanzverwaltung etablieren und als kompetenter Vertreter der Kundenposition gegenüber SAP auftreten“, beschreibt Henning Burlein, Sprecher dieses Arbeitskreises, die Zielsetzung der Kunden des größten deutschen Software-Anbieters. Es werde hauptsächlich um die Abbildung von inländischen Steuern wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer in SAP-Modulen gehen. Darüber hinaus solle auch die technische Unterstützung durch das SAP-System bei der Erfüllung der Anforderungen der inländischen Finanzbehörden bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen wie Verrechnungspreise im internationalen Konzernverbund im Fokus stehen.
Gründliche Vorbereitung, intensive Tests
„Die Systemumstellung im Zuge der E-Bilanz ist ein zeitintensiver Vorgang für Unternehmen und ihre Mitarbeiter“, mahnt auch Dr. Jochen Wiechen, Vorstand der Berliner Datango AG. „Schnell kann man sich ohne entsprechende Vorbereitung verzetteln, weil beim Praxiseinsatz plötzlich unerwartete Probleme auftauchen oder schlichtweg das Erlernen der fremden Systeme zu viel Zeit beansprucht.“ Er empfiehlt, die künftigen Prozessabläufe rechtzeitig zu trainieren, um Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.
„Steuerbegünstigte Körperschaften können sich sogar noch bis 2015 auf die Anforderungen vorbereiten“, weist Sebastian Koch, Leiter der Arbeitsgruppe E-Bilanz bei der BDO, Ursachenforschung, auf ein weiteres aktuelles Detail hin. Für steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art und in Fällen in- oder ausländischer Betriebsstätten verschiebe sich die erstmalige verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz sogar auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. „Die Verpflichtung zur Übermittlung bleibt grundsätzlich bestehen, es wird aber nicht beanstandet, wenn in einer Übergangszeit noch Bilanzen in Papierform eingereicht werden!“
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