Kommentar von Peter Rohrbach, Cellent

Arbeitnehmerüberlassung im IT-Consulting

Ein Kommentar von Dr. Peter Rohrbach, Vorstand des Beratungsunternehmens Cellent, über die temporäre Integration von IT-Beratern in den Geschäftsalltag

Peter Rohrbach, Vorstand der Cellent AG

Meist sind es sehr spezifische Probleme, bei denen der Mittelständler nach Hilfe ruft: So will ein Unternehmen beispielsweise künftig sein Data Warehouse über SAP betreiben. Doch wie? Welches Know-how ist nötig, um die Anwendung möglichst reibungslos und in kürzester Zeit zu implementieren? Und wie passt die Applikation zu den Prozessen? Für diese Fragen holen sich mittelständische Unternehmen oftmals externe Hilfe ins Haus. Und das kann auch in vielen Punkten Sinn machen: Fachspezifisches Wissen und Ressourcen müssen nicht im eigenen Betrieb vorgehalten werden und Experten kommen nur dann, wenn sie wirklich gebraucht werden.

Im besten Fall finden Beratung und Umsetzung innerhalb eines klar definierten Projektes statt. Alternativ könnte ein Service ausgelagert werden, um eine dauerhafte Dienstleistung mit in Service Level Agreements (SLA) festgelegten Leistungen zu erhalten. Doch manchmal ist dies nicht möglich, etwa wenn Projekte in ihrem Umfang nicht klar definierbar oder aufgrund ihrer Dynamik nicht genau zu greifen sind. Dann kann ein Berater vor Ort helfen, der oftmals erst die Grundlagen für ein Projekt oder einen Service schafft.

Grenzen verschwimmen

Durch die volle Integration in das bestehende Team verschwimmen aber – vor allem in mittelständischen Betrieben – die Grenzen zwischen dem eigentlichen Projektgegenstand und dem Daily Business. Das Resultat ist eine zunehmende Einbindung des IT-Beraters in die Regelorganisation des Betriebes. Dies fängt bei der Teilnahme an Mitarbeitermeetings an und hört bei der Urlaubsabsprache mit dem internen Teamleiter auf. Rein rechtlich gesehen ist das bereits eine Scheinarbeitnehmerüberlassung. Ursache dieses Problems ist in diesem Fall eine fehlende formelle wie auch reelle Regelung der Überlassung externer Arbeitskräfte. In großen Unternehmen wird die Ausdifferenzierung von Aufgaben allein schon durch die hohe Anzahl der Mitarbeiter erleichtert und eine Arbeitnehmerüberlassung damit einfacher regelbar. Im Mittelstand hingegen bedarf es aufgrund der Überschaubarkeit der Projekte und Teams einer exakten Trennung von externem und internem Personal.

Verträge schließen

Um den Verdacht einer Scheinarbeitnehmerüberlassung und damit auch rechtliche Konsequenzen (nachträgliche Auszahlung von Überstunden, Urlaub oder Sozialversicherungsbeiträgen) auszuschließen, müssen Mittelständer bei der Inanspruchnahme externer Dienstleistungen strategisch vorgehen. Ein unternehmensinterner Vertrag kann Abhilfe schaffen und die Kriterien, die nicht durch das Gesetz genau definiert sind, für den eigenen Fall festlegen. Ein externer Berater kann dann für eine festgelegte Zeit fest in die Koordination des täglichen Geschäfts eingebunden werden. Nach Ablauf der Vertragsfrist wird das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis wieder aufgelöst und damit eine zu tiefgreifende Integration in die Regelorganisation verhindert.

Besonders für den Mittelstand ist es wirtschaftlich undenkbar, auf externe Unterstützung in spezifischen Bereichen wie IT zu verzichten. Funktionieren die klassischen Lösungen wie Projekt oder laufender Service nicht, ist eine befristete Arbeitnehmerüberlassung eine Option – ein solider Vertrag vorausgesetzt.


Bestandteile eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

  • Zeitliche Begrenzung auf maximal 18 Monate
  • Begrenzung des Vertragsverhältnisses auf einen einmaligen Einsatz mit klar definierter Zielsetzung
  • Regelung der Einbindung der Experten in den organisatorischen Ablauf beim Kunden
  • Ausmaß der direkten Koordinierung und Arbeitsanweisung durch den Dienstgeber
  •  Regelung der Entlohnungspflicht von Urlaubs- und Krankheitszeiten durch die entleihende Firma

Quelle: © www.cellent.de

Anzeige
Anzeige
Vlex Software
Anzeige
matrix42
Anzeige
PKS
©2024Alle Rechte bei MEDIENHAUS Verlag GmbH

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ok